Ein Schadengutachten

Rechtliche Definition des Bauschadens/Baumangels

Nachfolgend zitiert aus:
Schätzung und Ermittlung von Grundstückswerten von Simon/Kleiber, 7. Auflage 1996, Luchterhand Verlag, S. 395:
(Nur) der Baumangel ist ein Rechtsbegriff, der im Werkvertragsrecht des BGB und in der VOB (Teil B) definiert ist. Danach ist ein Mangel an einem Bauwerk eine Bauwerksbeeinträchtigung, die Ausfluß der Verletzung von Vertragspflichten ist wie

  • Fehler, die den Wert des vertraglich geschuldeten Werkes aufheben oder mindern,
  • Fehler vertraglich zugesicherter Eigenschaften
  • Verstöße gegen die allgemein anerkannten Regeln der Technik (§ 633 Abs. 1 BGB; § 3 Nr. 1 VOB/B).

Schadenbeschreibung

Nach Aussage ist gegen 20:00 Uhr des 12.08.2002 der mit offenbar überhöhter Geschwindigkeit auf der Dorfstraße fahrende Ford Escort von der Fahrbahn abgekommen und in einem spitzen Winkel auf die straßenseitige Außenwand des freistehenden Einfamilienhauses geprallt (siehe Abb.1).

Der aus westlicher Richtung kommende Pkw hat dabei zunächst den rechten Torflügel und den Pfosten eines hölzernen Einfahrttores als westlich gelegenen Teil der Einfriedung zerstört. Danach wurde eine Fichtenhecke auf einer Länge von ca. 3 m herausgerissen. Deutlich erkennbar ist die Reifen- bzw. Bremsspur auf der Rasenfläche, die in diesem Bereich ebenfalls leicht beschädigt wurde (siehe Abb. 2 u. 3).

Der eigentliche Aufprall des Fahrzeugs auf die straßenseitige Fassadenfläche erfolgte fast in Gebäudemitte des Haupthauses. Dabei wurde sowohl der zwischen den beiden rechtsseitig gelegenen Fenstern vorhandene zweischalige Mauerwerksstreifen zur Hälfte zerstört als auch das Fensterbrüstungsmauerwerk des mittleren Außenfensters mit einer äußeren Sohlbankabdeckung aus Spaltplatten (siehe Abb. 4).

Ermittlung der Kostenhöhe zur Schadensbeseitigung

Die eingesetzten Einheitspreise wurden der eigenen Baupreissammlung entnommen und entsprechen den marktüblichen Baupreisen im Berliner Umland und dem Land Brandenburg (Preisstand: Dezember 2001).